Nach §8a 12. BImSchV
Durch die Vorgaben der Störfallverordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 15.03.2017, die im übrigen Bestandteil der deutschen Umweltgesetzgebung ist, werden auch Betreiber von Anlagen, in denen gefährliche Stoffe gehandhabt werden, angehalten, die Öffentlichkeit über entsprechende Sicherheitsmaßnahmen und das Verhalten bei evtl. Störfällen zu informieren. Dieser Informationspflicht kommen wir mit dem vorliegenden Dokument gern nach und nutzen diese als Teil einer offenen Kommunikationspolitik gegenüber unseren Nachbarn. Wir wollen Ihnen mit diesem Dokument unseren Betrieb beschreiben, Ihnen mitteilen, was bei einem Störfall passieren kann und vor allem darüber informieren, wie Sie sich bei Störfällen am besten verhalten.
Betriebsstörung/ Störfallrisiken
Der Begriff „Störfall“ ist durch die Störfall-Verordnung klar abgegrenzt, so dass man nicht bei jeder Betriebsstörung automatisch von einem Störfall sprechen kann. Durch umfassende Sicherheitsvorkehrungen und geschultes Personal können Störfälle weitestgehend ausgeschlossen werden.
Name und Anschrift des Betreibers
Pelox BioChemie- und Umwelttechnik GmbH & Co. KG
Langer Acker 22
D 30900 Wedemark / Bissendorf
Anwendung der Störfallverordnung/ Bestätigung, dass der Betriebsbereich den Vorschriften unterliegt
Der Betriebsbereich der Pelox unterliegt aufgrund der Lagerung von Rohstoffen für die Produktion der Störfallverordnung und entspricht einem Betrieb der „unteren Klasse“ (ehemals Grundpflichten). Der Betriebsbereich wurde entsprechend dem Staatlichen Gewerbeaufsichtsamt Hannover angezeigt.
PELOX BioChemie- und Umwelttechnik GmbH & Co. KG
Langer Acker 22, 30900 Wedemark
Telefon: +49 5130 5889-0
E-Mail: info@pelox.de